BUND Halle-Saalekreis

Satzung des Regionalverbandes Halle – Saalekreis des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen – Anhalt e.V.

§ 1 Name, Sitz, Gliederung


 Der BUND-Regionalverband Halle - Saalekreis ist eine Untergliederung des BUNDLandesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (VR Magdeburg Nr. 546) mit Sitz in Halle. 

§ 2 Vereinszweck


Der Regionalverband Halle-Saalekreis verfolgt in Halle und auf dem Gebiet des Saalekreises ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er strebt die Verwirklichung folgender Zwecke an:

a) einen wirksamen Schutz des Lebens und der natürlichen Umwelt durchzusetzen,
b) die Lebensgrundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern,
c) die Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch industrielle und technische Prozesse zu schützen und auf Sanierungskonzepte bezüglich vorhandener Altlasten einzuwirken,
d) schädigende Eingriffe im Natur- und Landschaftshaushalt mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern,
e) den Natur- und Umweltgedanken in allen Bevölkerungskreisen zu verbreiten und das Verhalten des Menschen in und gegenüber der Natur im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beeinflussen,
f) schutzwürdige Gebiete und Einzelobjekte zu erwerben oder zu pachten sowie für deren Erhalt zu sorgen,
g) auf Regionalebene an der wissenschaftlichen Grundlagenforschung für Naturschutz- und Landschaftspflege mitzuwirken,
h) Vorträge und Führungen, Lehrgänge und Ausstellungen zum Thema Natur- und Umweltschutz zu veranstalten,
i) mit den verantwortlichen Stellen der vom Regionalverband erfassten Landkreise und Gemeinderäte, den Naturschutzbehörden und den naturschutzbeauftragten der betroffenen Landkreise zusammenzuarbeiten und sie in der Vertretung ihrer Belange zu unterstützen, bei Planungen, die für Natur, Landschaft und Umwelt des Menschen bedeutsam sind, mitzuwirken,
j) auf die Stadtverwaltung Halle, den Stadtrat Halle, die Saalekreisverwaltung und den Kreistag einzuwirken im Sinne der unter a) ... l) genannten Aufgaben sowie für den wirkungsvollen Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften einzutreten,
k) Mittel zur Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben zu beschaffen und entsprechende Spenden anzuregen, 
l) Durch Kinder- und Jugendarbeit den Kontakt zur Natur und das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und Landschaft sowie Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu fördern. 
 
Die genannten Aufgaben werden im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland überparteilich und überkonfessionell verfolgt. Die Zusammenarbeit mit ähnlich organisierten Verbänden wird angestrebt.

§ 3 Zuständigkeit

  1. Der Regionalverband nimmt die satzungsgemäßen Zwecke des BUND in seiner Region (in den Grenzen der beteiligten Kreise) wahr. Bei Angelegenheiten von überregionaler oder landesweiter Bedeutung hat er das Einverständnis des Landesverbandes einzuholen. 
  2. Ortsgruppen als mögliche Teile des Regionalverbandes tragen dazu bei, dass im Einvernehmen mit dem zuständigen Regionalvorstand diese Zwecke auch in dem jeweiligen örtlichen Bereich verwirklicht werden. 
  3. Die Bildung von BUNDJugend-Gruppen wird unterstützt und gefördert. 

§ 4 Status

  1.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
  2.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
  3. Der Regionalverband darf im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel Rechtsgeschäfte abschließen. 
  4. Der Regionalverband verfügt über einen eigenen Vorstand mit mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern. Diese sind für die Kassen- und Bankführung verantwortlich und zuständig. Der Regionalverband ist selbständiges Steuersubjekt im Sinne des Körperschaftssteuerrechtes und muss sich als solches bei dem zuständigen Finanzamt anmelden. Er stellt den Antrag auf Gemeinnützigkeit. 
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 5 Mitgliedschaft


 Mitglied des BUND – Regionalverbandes Halle – Saalekreis können natürliche und juristische Personen, ohne Altersbegrenzung, sein. 

§ 6 Organe des Regionalverbandes

Die Organe des Regionalverbandes sind: 
 
• Jahresversammlung des Regionalverbandes,
• der Regionalverbandsvorstand. 
 
Die Aufgaben der Organe des Regionalverbandes werden in einer Geschäftsordnung geregelt. 

§ 7 Geltung von Satzungsbestimmungen des Landesverbandes

  1.  Folgende Bestimmungen der Satzung des Landesverbandes gelten insbesondere für die Satzung des Regionalverbandes:
    § 4 Mitgliedschaft
    § 8 Regionalverbände
    § 9 Kreisgruppen
    §10 Ortsgruppen 
  2.  Sofern der Regionalverband von weiteren Satzungsbestimmungen des Landesverbandes berührt wird, haben diese auch Gültigkeit für diese Satzung. 

§ 8 Auflösung des Regionalverbandes

Das Vermögen, das sich im Besitz der Kreisgruppen, die sich zum Regionalverband zusammengefunden haben, befindet, ist vereinsrechtliches Eigentum des Landesverbandes. Bei Auflösung des Regionalverbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen aus dem Besitz des Regionalverbandes bis zur Anerkennung entsprechender Kreisgruppen treuhänderisch durch den Landesverband verwaltet. Löst sich der Regionalverband (mit kreisgruppenruhenden Charakter) auf, so verwaltet der Landesverband solange das Vermögen treuhänderisch, bis die entsprechenden Kreisgruppen ihre Gemeinnützigkeit wiedererlangt haben. Der Landesverband hat dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Satzung in der Region zu verwenden. 


 Beschlossen am 26.10.08 in Dieskau 

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